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Darauf können Sie bauen

Gutachten mit Sachverstand

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Im Fokus – saubere Prozesse

Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, unterliegen Umweltschutzgesetzen, die besondere Anforderungen stellen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) und das WHG (Wasserhaushaltsgesetz) sowie die TRwS‘en (Technische Regeln wassergefährdende Stoffe) der jeweiligen Bereiche. Bei der Planung, der Reparatur und dem Betrieb solcher Anlagen den Überblick zu behalten, ist nicht einfach.

Typische Anlagen, bei denen diese Gesetze und Verordnungen anzuwenden sind, sind Heizölverbraucheranlagen (Ölheizungen und Öltanks), Tankstellen und Eigenverbrauchstankstellen, Lager inklusive Tanklager, Fass- und Gebindelager, Umschlaganlagen, Abfüllanlagen, Bearbeitungsanlagen mit Kühlschmierstoffen, hydraulisch getriebene Aufzüge und Hebebühnen, Versorgungsanlagen sowie Anlagen zum Herstellen, Behandeln oder Verwenden wassergefährdender Stoffe.

Je nach Menge und Gefährdungspotential der wassergefährdenden Stoffe sowie je nach Anlagenart und Standort (Wasserschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet oder ähnliches) ändern sich die technischen sowie organisatorischen Anforderungen. Einige Anlagen müssen der Behörde angezeigt werden. In einigen Fällen ist sogar eine Genehmigung erforderlich. Gleiches gilt für die Überprüfungen durch Sachverständige. Einige Anlagen müssen bei Inbetriebnahme einmalig geprüft werden. Andere benötigen eine alle 5 Jahre wiederkehrende Prüfung. Bei wiederum anderen gilt eine 2,5-Jahresfist. Andere Anlagen müssen gar nicht überprüft werden.

AWUtec Wutscherk OHG ist ein Fachbetrieb nach WHG und hat AwSV-Sachverständige in seinen Reihen. Wir helfen Ihnen weiter. Wir reparieren und warten Ihre Anlagen, Beraten Sie und unterstützen bei der Planung. Zudem führen wir die Sachverständigenprüfung durch und unterstützen bei Antrags- oder Anzeigeunterlagen.

SACHVERSTÄNDIGEN-PRÜFUNG

Gerne führen wir die Sachverständigen-Prüfung an Ihrer AwSV-Anlage durch. Egal, ob es sich um einen Öltank einer Heizölverbraucheranlage, eine Tankstelle oder eine Industrieanlage handelt – wir nehmen uns der Sache mit Sachverstand an.

Manchmal kommt es vor, dass gesetzliche Anforderungen in speziellen Fällen nicht umsetzbar sind. Hier gibt es Möglichkeiten, mit individuellen Maßnahmen ein gleichwertiges Schutzniveau herzustellen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung der Maßnahmen und in der Kommunikation mit der Behörde.

FACHBETRIEB NACH AwSV

Insbesondere sicherheitsrelevante Tätigkeiten dürfen an einigen AwSV-Anlagen ausschließlich von Fachbetrieben nach AwSV durchgeführt werden. Unsere Firma ist im Jahr 2022 als Fachbetrieb zertifiziert worden und darf daher entsprechende Tätigkeiten durchführen. Wir freuen uns sehr, Sie beim Installieren, Inbetriebnehmen, Instandsetzen oder auch Stilllegen Ihrer Anlage zu unterstützen.

GUTACHTEN

Analog zu den Sachverständigenprüfungen erstellen wir auch Gutachten rund um Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Diese Gutachten sind insbesondere Stellungnahmen zur Feststellung der Eignung von Anlagenausführungen für Neubauvorhaben und Anlagensanierungen, zur Beurteilung von Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung an LAU und HBV-Anlagen oder zur Klärung der Ursache nach Eintritt eines Schadenereignisses.

SCHULUNG BETRIEBSPERSONAL

Das Betriebspersonal von Anlagen, die der AwSV unterliegen, muss sich der Gefahren bewusst sein, die von den Anlagen ausgehen. Sicherheitsreinrichtungen müssen regelmäßig vom Betreiber geprüft werden. Mitarbeiter müssen entsprechend unterwiesen sein und diese Nachweise der Sachkunde muss der Behörde oder dem Sachverständigen gegenüber nachgewiesen werden. Gerne unterweisen wir Ihre Mitarbeiter entsprechend und stellen Ihnen die notwendigen Papiere zur Verfügung.

Kümmern Sie sich um Ihr Geschäft, wir klären den Rest!

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