Viele Varianten – Ein Ziel:
Abwässer, die mit Fetten, Öl, Benzin oder ähnlichen wassergefährdenden Stoffen belastet sind, dürfen nicht ohne vorherige Reinigung in die Kanalisation eingeleitet werden.
Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheider schützen die Kanalisationen vor dem Verstopfen und entlasten zusätzlich unsere Kläranlagen.
Gewerbebetriebe, deren Abwasser mit wassergefährdenden Stoffen vorbelastet sind, sind gesetzlich zum Betrieb von Abscheidern verpflichtet.
Wenn Sie Betreiber einer Tankstelle, eines Autowaschplatzes, eines Umfüllplatzes oder eines anderen Betriebes, der mit Leichtflüssigkeiten hantiert, sind, sind wir Ihr passender Ansprechpartner.
Leichtflüssigkeitsabscheider
Auch für die Gastronomie, Metzgereien oder andere Betriebe zur Lebensmittelherstellung sind Fettabscheider vorgeschrieben. Wir beraten Sie gerne.
Fettabscheider